Ausschussvorsitzender: Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
Professor Dr. Ulrich Tödtmann ist Rechtsanwalt in Bonn und Honorarprofessor an der Universität Mannheim.
Nach Studium und Promotion in Köln und Heidelberg war er zunächst zwei Jahre Vorstandsassistent und Leiter der Innenrevision beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Ab 1994 war er vier Jahre Partner einer Mannheimer Rechtsanwaltskanzlei. Von 1998 bis 2005 war er Chefsyndikus bei der MVV Energie AG in Mannheim, deren Börsengang er 1999 begleitete und für die er ein konzernweites Compliance-System aufbaute. Von 2006 bis 2008 war er Arbeitsdirektor und Geschäftsführer der MVV Konzernholding sowie Alleinvorstand der MVV Verkehr AG und der MVV OEG AG, bevor er 2009 als Vorstand zur börsennotierten FORIS AG nach Bonn wechselte. Seit 2011 berät er als Rechtsanwalt Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und energierechtlichen Fragen sowie zu Compliance Themen. Er ist Partner bei Rittershaus Rechtsanwälte in Mannheim.
Daneben lehrt Professor Tödtmann seit 1999 an der Universität Mannheim in den Bereichen Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Er ist langjähriges Mitglied im Rechtsausschuss der Deutschen Industrie und Handelskammer, leitet den Rechts- und Steuerausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg und gehört den Aufsichtsräten mehrerer Unternehmen an.
Stellvertretender Ausschussvorsitzender: Dr. Christoph Klahold
Herr Dr. Christoph Klahold ist Chief Compliance Officer von ThyssenKrupp. Er hat das ThyssenKrupp Compliance Programm maßgeblich mitgestaltet und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Compliance Programmen in einem global aktiven DAX-30 Konzern. Er hat zum Thema Compliance und Corporate Governance publiziert sowie diverse Vorträge gehalten.
Arbeitsschwerpunkte
Die Ziele des Ausschusses Rechtspolitik lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Auswertung nationaler und internationaler branchenübergreifender Rechtsentwicklungen mit Bedeutung für die Unternehmenspraxis
- Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
- Abstimmung mit Wissenschaft und anderen Interessenvertretern
- Kommunikation mit der Legislative
- Beobachtung der Rechtsprechung
Die ersten Schwerpunkte in diesem Umfeld, die in Arbeitskreisen bearbeitet werden, beziehen sich auf Unternehmensstrafrecht und Beschäftigtendatenschutz.