Neuauflage des DICO Grundlagenpapiers zur Exportkontrolle

Der DICO-Arbeitskreis Exportkontrolle / Sanktionen hat, unter der Leitung der AK Leitenden Dr. Maria Brakalova, Dr. Alexander Cappel und...

DICO Talk: „Erwartungshaltung und Umgang mit der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren“ 18. März 2025 von 16:00 - 18:30 bei Vodafone in Düsseldorf

DICO Talk des DICO Arbeitskreises Strafrecht am 18. März 2025 bei Vodafone in Düsseldorf   Ermittlungsbehörden führen häufig Ermittlungsverfahren...

„Compliance heute und morgen“ – Kooperationsveranstaltung des DAI und DICO

Am 13.März 2025 findet in Frankfurt am Main die gemeinsame Konferenz – in hybrider Form – statt. Folgende und...

DICO FORUM 2025 am 30. September & 01. Oktober in Berlin

Bitte merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor. Weitere Informationen folgen bald.

Neues Arbeitspapier des DICO Arbeitskreises Integrity

What keeps you up at Night? Hilfsmittel für Compliance Officers im Umgang mit ihren Interessenkonflikten und Dilemmata Interessenkonflikte und...
Aktuelle Themen, Aktuelles
Neuauflage des DICO Grundlagenpapiers zur Exportkontrolle
Aktuelles
DICO Talk: „Erwartungshaltung und Umgang mit der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren“ 18. März 2025 von 16:00 - 18:30 bei Vodafone in Düsseldorf
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„Compliance heute und morgen“ – Kooperationsveranstaltung des DAI und DICO
Aktuelles, Termine
DICO FORUM 2025 am 30. September & 01. Oktober in Berlin
Aktuelles
Neues Arbeitspapier des DICO Arbeitskreises Integrity
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Veröffentlichung der Handreichung „Plötzlich Führungskraft: Tone from the Top, inspirieren und Vorbild sein?!“

Wer Führungsverantwortung in einer Organisation hat, ist automatisch – gewollt oder ungewollt – Vorbild für den Umgang mit Compliance-Themen und maßgeblich mitverantwortlich dafür, dass die erwünschten Compliance-Regeln innerhalb der gesamten Organisation umgesetzt werden. Zu den erkennbaren Merkmalen des Vorbildseins zählen…

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Allgemein

DICO Talk: „Brennpunkte der HR-Compliance“ am 19.03. in Frankfurt/Main

„Das Arbeitsrecht wandelt sich immer stärker zu einem Sanktionenrecht US-amerikanischer Prägung. Während früher die Sicherung der (Mindest)Arbeitsbedingungen den Arbeitsvertragsparteien sowie den Arbeitnehmervertretungen überlassen wurde, wird nunmehr nahezu jede Verletzung einer Arbeitsrechtvorschrift mit einem Straftatbestand mindestens aber doch einer Ordnungswidrigkeit belegt….

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