Verlässliche Lieferanten und integre Kunden – welches Unternehmen geht nicht gern vom Guten in seinen Geschäftspartnern aus? Dabei sind deren Hintergründe häufig gar nicht oder lediglich vom Hörensagen bekannt. Mitunter kommen Sie aus Ländern oder Branchen, mit deren Gepflogenheiten man wenig Erfahrung hat. Leider schützt diese Unkenntnis vor Strafe nicht und so drohen erhebliche wirtschaftliche, rechtliche und reputative Schäden durch das Fehlverhalten von Geschäftspartnern oder falsche Informationen über diese, insbesondere in Zusammenhang mit Korruption.
Wenn Unternehmen schon rechtlich verpflichtet sind, ihre Geschäftspartner zu überprüfen, ist die Einholung von Informationen im Vorfeld, jedoch auch im Verlauf einer Geschäftsbeziehung unerlässlich, so etwa aufgrund von Sanktionen, Vorgaben zur Geldwäscheprävention oder wegen exterritorialer Wirkung von Gesetzgebungen, wie dem US Foreign Corrupt Practices Act oder dem UK Bribery Act. Aber auch aufgrund des schlicht bestehenden Risikos eines Reputationsschadens sind Überprüfungen von Geschäftspartnern von heutigen Compliance-Management-Systemen (CMS) nicht mehr wegzudenken.
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