Beschreibung des Arbeitskreises Exportkontrolle/Sanktionen
Das Thema Sanktions- und Exportkontrollrechts-Compliance ist ein sehr wichtiges und ernstzunehmendes Thema, mit dem sich nicht nur Unternehmen, die Rüstungsgüter exportieren, auseinandersetzen müssen, sondern auch solche, die zivile Produkte ausführen. Compliance im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ist aber nicht nur auf die Themen Sanktionen und Exportkontrolle beschränkt. Vielmehr sind die außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben beispielsweise auch im Rahmen von M&A-Prozessen durch ausländische Investoren oder bei großen internationalen Finanzierungen zu beachten. Hier stehen Unternehmen und Banken oftmals vor der großen Herausforderung, dass sie die internationalen sanktions- und exportkontrollrechtlichen Vorschriften in den Einklang mit bestehenden Boykotterklärungsverboten bringen müssen.
Arbeitsschwerpunkte
Der Arbeitskreis „Exportkontrolle/Sanktionen“ leistet insbesondere einen Beitrag zur Professionalisierung von Compliance-Verantwortlichen im Bereich der Sanktions- und Exportkontrollrechts-Compliance im Unternehmen leisten. Erste Arbeitsschwerpunkte des Arbeitskreises waren bisher/sind:
- Erstellung eines Grundlagenpapiers zu den Grundbegriffen und Rechtsgrundlagen des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts: Das Grundlagenpapier soll als Hintergrundinformation dienen, um insbesondere denjenigen Compliance-Verantwortlichen einen exportkontrollrechtlichen Leitfaden zu geben, die sich noch nicht vertieft mit der Materie auskennen.
- Identifizierung / Austausch und Bearbeitung von Themenschwerpunkte im Bereich der Exportkontrolle: Der Arbeitskreis sammelt Spezialthemen, die für viele Unternehmen von Relevanz sind und anschließend in einem konsolidierten Dokument zusammengefasst werden können. Dies betrifft z. B.
- Boykotterklärungsverbote vs. US-Sanktionslisten-Screening
- Umgang mit mittelbaren Bereitstellungsverboten bei Sanktionen
- Technologietransfer /technische Unterstützung
- Cloud Computing
- Regelmäßiger Austausch zu ausgewählten Sanktionsprogrammen (insbesondere Russland, Iran, Syrien u.a.)
- Austausch und Ausarbeitung eines Arbeitspapieres/Leitfadens zu den Anforderungen an die innerbetriebliche Compliance-Organisation zur wirksamen Umsetzung der nationalen und internationalen Exportkontrollregelungen (orientiert an dem BAFA Leitlinien ICP)
- Chinesisches Exportkontrollrecht und potentielle Konflikte mit anderen Sanktionsprogrammen
Veröffentlichte Produkte des Arbeitskreises
- L08 – Sanktionslisten-Screening in der Unternehmenspraxis (3. Neuauflage)
- L18 – Leitfaden zum chinesischen Exportkontrollrecht + U.S. – Maßnahmen gegen China im Telekommunikationssektor
- A06 – Grundlagenpapier – Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle
- A11 – Mögliches Muster einer Sanktionslistenprüfung bei geplantem Liefervertrag
- DICO Informationspapier I01 – Sachstand Iran-Embargo I Interview mit Thomas Barowski
- 5-Fragen-Interview mit Dirk Schumacher, Fachreferent Exportkontrolle der SMS group GmbH zu den anstehenden Änderungen des Anhangs I zur Dual-Use-Verordnung
- A13 – Arbeitspapier zur Innerbetrieblichen Exportkontrolle
- Kompendium Technologietransfer in der Exportkontrolle
- DICO-Experteninterview zu Gegenwart und Zukunft der EU-Blocking-Verordnung nach dem Urteil C-124/20 des EuGH (Bank Melli ./. Telekom)
Leitung des Arbeitskreises Exportkontrolle/Sanktionen
Dr. Maria Brakalova
Dr. Maria Brakalova ist Partnerin im Berliner Büro der globalen Wirtschaftskanzlei Dentons. Ihr Schwerpunkt liegt in der außenwirtschaftsrechtlichen und vergaberechtlichen Beratung. Sie berät unter anderem Unternehmen bei dem Umgang mit den exportkontrollrechtlichen Anforderungen im Geschäftsverkehr mit Embargoländern. Zudem unterstützt sie Unternehmen bei dem Aufbau bzw. der Verbesserung der innerbetrieblichen exportkontrollrechtlichen Compliance-Organisation. Im Bereich des Vergaberechts berät sie vor allem Bieter in Vergabeverfahren, insbesondere im Bereich der Beschaffung kommunaler Software, im Gesundheitssektor und in der Energieversorgung. Darüber hinaus berät sie nationale und internationale Unternehmen sowie Wirtschaftsverbände zu anti-korruptionsrechtlichen Compliance-Themen.
Dr. Alexander Cappel
Dr. Alexander Cappel ist Partner im Frankfurter Büro von Norton Rose Fulbright LLP. Er berät Mandanten zu sämtlichen Fragen der Wirtschaftskriminalität und Compliance, insbesondere bei Ermittlungen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahren, Compliance- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen und allen sonstigen Fragen im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder sonstigen Sanktionen. Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der präventiven und repressiven Beratung zu Regelungen im Bereich der Exportkontrollen, der Finanzsanktionen und der Geldwäscheprävention. Neben seinem Engagement bei DICO hält Alexander Cappel regelmäßig Vorträge zu Compliance-Themen und ist zudem Lehrbeauftragter an der Universität Luxemburg sowie der Frankfurt School of Management and Finance.
Dr. Stefan Scholl
Dr. Stefan Scholl ist seit 2012 als Senior Legal Counsel in der Rechtsabteilung der Bilfinger SE tätig. Er berät Unternehmen der Division Technologies mit Schwerpunkt im internationalen Anlagenbau in allen Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts. Daneben hat Herr Dr. Scholl für die Unternehmen der Bilfinger Gruppe die zentrale Abteilung Exportkontrolle aufgebaut, die er nach wie vor konzernweit rechtlich betreut. Die Abteilung Exportkontrolle überwacht die Einhaltung der organisatorischen Anforderungen an eine funktionierende Exportkontrollorganisation in den Unternehmen der Bilfinger Gruppe und berät die Unternehmen in Fragen des Exportkontollrechts und der Sanktionsregime.