Die Veranstaltung findet am 29. November 2017 ab 17:00 Uhr mit freundlicher Unterstützung von Clifford Chance in München statt.
Unternehmen, die Compliance ernst nehmen, ignorieren Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße nicht, sondern gehen diesen mit internen Untersuchungen nach. Größere Unternehmen nutzen dafür eigene Abteilungen oder aber bedienen sich professioneller, externer Dienstleister.
Man könnte meinen, dass staatliche Ermittlungsbehörden solche internen Untersuchungen grundsätzlich begrüßen. Die Behörden könnten so im Rahmen aufwendiger Verfahren eigene Ressourcen einsparen und auf die Untersuchungsergebnisse der Unternehmen zurückgreifen. Außerdem könnten die Fallakten der Compliance-Abteilungen oder der externen Dienstleister eine willkommene Quelle für Beschlagnahmen sein. Es gibt aber auch kritische Stimmen, die meinen, dass solche Untersuchungen einem staatlichen Monopol unterliegen und interne Untersuchungen oftmals eher der Vertuschung als der Aufdeckung dienen.
Für eine Diskussion zu diesen Fragen konnten wir als Gastreferentin Frau Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl, Hauptabteilungsleiterin bei der Staatsanwaltshaft München I und zuständig für alle Wirtschaftsabteilungen, gewinnen, die einige sehr prominente Ermittlungsverfahren geführt hat und führt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen