Beschreibung des Arbeitskreises Geldwäscheprävention
Der Arbeitskreis Geldwäscheprävention hat sich zum Ziel gesetzt, Compliance-Verantwortliche von Unternehmen des Nichtfinanzsektors für das immer präsenter werdende Thema Gelwäscheprävention weiter zu sensibilisieren.
Arbeitsschwerpunkte
Derzeit erarbeitet der Arbeitskreis eine Leitlinie, die anwendungsbezogene Erläuterungen zum deutschen Geldwäschegesetz bietet.
Darüber hinaus begleitet der Arbeitskreis Geldwäscheprävention die ständig im Wandel begriffene Regulatorik und die gesetzgeberischen Aktivitäten. Insbesondere die in der Praxis relevanten Pflichten der Güterhändler sind an vielen Stellen im deutschen Geldwäschegesetz auslegungsbedürftig. Es existieren kaum Rechtsprechung und veröffentlichte Behördenpraxis. Der Arbeitskreis bietet insbesondere Industrieunternehmen praktische Orientierungshilfen im Sinne einer good practice.
Veröffentlichte Produkte des Arbeitskreises
- L12 – Geldwäsche-Compliance für Güterhändler
- Der Referentenentwurf vom 20. Mai 2019 zum neuen Geldwäschegesetz
- DICO Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtline zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
- DICO Stellungnahme des AK Geldwäscheprävention zur GwGMeldV-Immobilien
Leiter des Arbeitskreises Geldwäsche:
Dr. Niklas Auffermann
Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann ist Fachanwalt für Strafrecht, Mediator, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Gründungspartner der auf Compliance, Strafrecht und Datenschutz spezialisierten Kanzlei FS-PP Berlin. Er berät und vertritt Unternehmen bundesweit in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Compliance-Beratung. Er leitet unternehmensinterne Ermittlungen und entwickelt maßgeschneiderte Compliance Management Systeme.
Über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt er darüber hinaus in der Geldwäschepräventions-Beratung. Rechtsanwalt Dr. Auffermann war von 2013 bis 2021 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin. Dort hat er als Geldwäschepräventionsbeauftragter die geldwäscherechtliche Aufsicht aufgebaut.
Dr. Falk Löffler
Dr. Falk Löffler ist Compliance Officer bei der thyssenkrupp AG. Er verantwortet die Entwicklung, konzernweite Implementierung und Steuerung des Compliance Management Systems für den Bereich Geldwäscheprävention. In diesem Zusammenhang berät er regelmäßig thyssenkrupp-Unternehmen bei der Gestaltung konkreter Geschäftsbeziehungen mit dem Ziel, jegliche Geldwäscheaktivitäten zu verhindern. Zuvor war Dr. Löffler als Leiter der Investitionsplanung der Automotive-Sparte im thyssenkrupp-Konzern mit der Planung und dem Controlling von weltweiten Investitionsvorhaben befasst.