Aus aktuellem Anlass – DICO und die Arbeitsgruppe Compliance in der Politik begrüßen die Schaffung des neuen Straftatbestands der unzulässigen Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB) und bekräftigen ihre bisherigen Standpunkte und Vorschläge, um die geltenden Regelungen in der Praxis mit Leben zu füllen.
Die politischen Geschehnisse der letzten Tage sowie die gestrige Diskussion im Bundestag verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig eine wehrhafte Demokratie in Deutschland ist. Um die Politik und insbesondere die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen robuster und widerstandsfähiger gegenüber externen Angriffen und illegitimer Einflussnahme zu machen, sind bessere Regelungen u.a. zu Mandatsträgerbestechung notwendig, aber allein nicht ausreichend. So ist der gestern vom Bundestag beschlossene neue Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung wichtig, allerdings muss der Erfolg dieser neuen Regelung an der konkreten Anwendung und an einer gelebten Integritäts- und Compliance-Kultur gemessen werden.
DICO als Stimme der Compliance verfolgt und begleitet aktiv den politischen Prozess auf diesem Gebiet. Wir setzen auf die weitere Diskussion über die Integrität in der Politik und die Frage, wie diese aktiv gelebt und wirksam gestärkt werden kann. Denn diese Frage geht nicht nur die Politik etwas an, sondern ist ebenso entscheidend für die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.
Unter der Federführung von DICO haben Compliance-Expertinnen und -Experten gemeinsam mit Mitgliedern der Jugendverbände der Parteien parteiübergreifend einen Praxisratgeber zur Anwendung der Compliance-Regelungen in der Politik erarbeitet, dessen Aktualität und Dringlichkeit gerade wieder deutlich werden.
Link zum Praxisratgeber: DICO_CiP_Praxis-Ratgeber_final.pdf (dico-ev.de)