Bislang sind interne Untersuchungen in Deutschland gesetzlich kaum geregelt, so dass jedes Unternehmen selbst festlegen muss, wie es potenzielles Compliance-Fehlverhalten untersucht und zugleich vermeidet, im Zuge von dessen Aufklärung eigene Verstöße zu begehen. Gesetzliche Vorstöße sind nicht umgesetzt worden oder enthalten keine detaillierten Regelungen hierzu.
Es gibt zur Durchführung interner Untersuchungen auch nur wenig detaillierte Forschungsarbeiten oder übersichtliche Informationen. Dies mag mit der Breite und Komplexität des Forschungsfelds zusammenhängen, das eine Vielzahl von verschiedenen Bereichen berührt.
Um ein wenig Überblick zu schaffen, hat sich der DICO-Arbeitskreis Interne Untersuchungen & Hinweisgebersysteme der Aufgabe gestellt, eine umfassende Studie „Interne Untersuchungen in Deutschland – 2022“, die den Status quo der Durchführung interner Untersuchungen bei den teilnehmenden Unternehmen unter Berücksichtigung des fehlenden rechtlichen Rahmens abbildet, zu erstellen.
Die Studie stützt sich auf eine fragebogenbasierte Online-Umfrage mit insgesamt 87 Fragen (z.B. Organisation und Personal, Umgang mit Outsourcing, Durchführung und Abschluss interner Untersuchungen, Einfluss von Corona, erwartete Trends und Herausforderungen). Angefragt wurden für die Durchführung interner Untersuchungen Verantwortliche in Unternehmen, die im DICO-Arbeitskreis „Interne Untersuchungen & Hinweisgebersysteme“ aktiv sind, oder Mitglieder des VDMA e. V. Insgesamt haben 103 Unternehmen an der Umfrage teilgenommen, wobei nicht alle Befragten alle Fragen beantwortet haben.
An der Studie teilgenommen haben mehrheitlich deutsche Organisationen unterschiedlicher Größe und verschiedener Branchen, wodurch eine große Bandbreite von Organisationen abgedeckt wird. Die Umfrage ist aber nicht repräsentativ. Gleichwohl lassen sich aus unserer Sicht einige recht allgemeingültige Feststellungen treffen. Diese können aus unserer Sicht einen Beitrag zur Etablierung von Standards für vergleichbare Organisationen leisten. Ferner ergeben sich daraus Indikationen für aktuelle Diskussionen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen.
Die Zusammenfassung der Studienergebnisse liegt nun der Öffentlichkeit vor. Ein besonderer Dank geht an Tim Ahrens, Christian Miege (beide Co-Leiter des Arbeitskreises), Kim-Mara Flier und Dr. Marcel Michaelis, die die Auswertung der Studienergebnisse maßgeblich vorgenommen haben, unterstützt von zahlreichen Beiträgen und Anmerkungen aus dem Arbeitskreis. In der Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ) und der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) werden Zusammenfassungen der Studie erscheinen.