Beschreibung des Arbeitskreises Kartellrecht
Aufgrund der wachsenden Verfolgungsaktivität der Kartellbehörden ist die Einhaltung des Kartellrechts mittlerweile für Unternehmen aller Größe von besonderer Relevanz. Dies gilt nicht nur für die Vermeidung eigener Verstöße. Unternehmen schützen sich zunehmend auch gegen Schäden durch Kartellabsprachen auf Lieferantenseite („Kartellschadensprävention“). In diesem Kontext kommt kartellrechtlichen Fragestellungen – unter dem Gesichtspunkt der Selbstreinigung – zudem im Rahmen des Vergaberechts Bedeutung zu. Trotz dieser Entwicklungen bestehen jedoch weiterhin zahlreiche Unklarheiten über die Ausgestaltung von effektiven und der Unternehmensgröße nach angemessenen kartellrechtlichen Compliance-Programmen. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des DICO-Arbeitskreises Kartellrecht, Mitgliedern und Interessenten des DICO – auch durch die Entwicklung von Musterdokumenten – Hilfestellung bei der Entwicklung und Implementierung kartellrechtlicher Compliance-Programme zu bieten. Zudem soll der Arbeitskreis auch außerhalb des Kreises der DICO-Mitglieder und Interessenten das Bewusstsein für den Gedanken der kartellrechtliche Compliance fördern. Ferner soll er den DICO-Mitgliedern und Interessenten als Plattform für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die fachliche Fortbildung dienen.
Als erstes Ergebnis seiner Arbeit hat der Arbeitskreis im Sommer 2016 die Leitlinie „Kartellrechtliche Compliance – Eckpunkte effektiver kartellrechtlicher Compliance-Programme (Teil 1)“ veröffentlicht. Die Leitlinie wird ergänzt durch ein Arbeitspapier mit einem beispielhaften kartellrechtlichen Regelwerk („Dos & Don’ts“). Beide Dokumente sollen Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bei der Errichtung und Durchführung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen unterstützen. „Wir möchten damit zugleich auch einen Beitrag zur Förderung der Kartellrechts-Compliance in Deutschland leisten“, so die Arbeitskreisleiter Dr. Thilo Reimers und Dr. Josef Hainz. Die Dokumente wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) erstellt. „Durch die Zusammenarbeit mit DICO können wir unseren Mitgliedern eine Hilfestellung auf fachlich höchstem Niveau zur Verfügung stellen – von Praktikern für Praktiker“, so die Leiterin der Rechtsdienstleistungen beim BME, Noreen Loepke.
Veröffentlichte Produkte des Arbeitskreises
- L06 – Kartellrechtliche Compliance – Teil 1: Eckpunkte für effektive Compliance Programme
- A05 – Beispielhaftes kartellrechtliches Regelwerk (“Dos and Don’ts”)
- Standard 15 – Grundsätze eines kartellrechtlichen CMS
Leitung des Arbeitskreises Kartellrecht
Dr. Reto Batzel
Dr. Reto Batzel ist Partner und Mitbegründer der auf das Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei MARCK in Düsseldorf. Er berät Mandanten im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im kartellrechtsnahen Regulierungsrecht. Vor der Gründung von MARCK in 2020 war er für die METRO AG tätig, ab 2017 als Leiter der Kartellrechtsabteilung. Seine Laufbahn begann er 2010 bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Köln. Reto Batzel ist unter anderem Mitglied des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) e.V., der Studienvereinigung Kartellrecht e.V, und der American Bar Association (Antitrust Section).
Kim-Simone Janutta
Kim-Simone Janutta ist seit 2019 Syndikusrechtsanwältin mit Schwerpunkt Kartellrecht bei der Otto Group. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere Antitrust Compliance, Fusionskontrolle und Beratung in den verschiedenen kartellrechtlich relevanten Sachverhalten des Konzerns wie z.B. e-Commerce, Digitalökonomie, Plattformwirtschaft und Logistik. Durch ihre vorherige Tätigkeit als Rechtsanwältin bei Covington & Burling in Brüssel, in einer Brüsseler Kartellrechtsboutique sowie als Inhouse Counsel für Compliance bei der Atlas Elektronik GmbH in Bremen bringt sie internationale Erfahrungen aus der Kanzlei- und Unternehmensperspektive ein. Sie ist u.a. Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. und hat auch zu Kommentierungen des EU Wettbewerbsrechts im Bereich Transport beigetragen.