Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es setzt Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie um und verpflichtet private und öffentliche Beschäftigungsgeber zur Einrichtung und zum Betrieb „interner Meldestellen“, um Whistleblower-Meldungen vertraulich entgegennehmen zu können.
Der Bund ist verpflichtet, externe Meldestellen beim Bundesamt für Justiz, bei der BaFin und beim Bundeskartellamt einzurichten. Sie sollen von Whistleblowern adressiert werden können, wenn intern keine Abhilfe erreicht werden kann.
Beschäftigungsgeber müssen Whistleblower zudem vor direkten und indirekten Repressionen schützen, soweit die Meldung in den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt. Besonders der sachliche Anwendungsbereich wurde kritisiert, geht er doch über das hinaus, was die EU-Richtlinie verlangt.
Eine Offenlegung von Informationen über Verstöße z. B. gegenüber Medien löst den Schutz des HinSchG aus, wenn die hinweisgebende Person sich zuvor erfolglos an eine externe Meldestelle gewendet hat oder große Gefahr, Beweismittelvernichtung oder Repressalien infolge einer Meldung an eine externe Meldestelle zu befürchten ist. Die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber verlief zäh: Der Gesetzgebungsprozess war einerseits von Uneinigkeiten innerhalb der Regierungskoalition und andererseits von Blockadeaktionen der im Bundesrat über die Mehrheit verfügenden Unionsparteien gekennzeichnet.

In unserem DICO Talk „Whistleblowing behind the scenes“ werfen wir einen Blick auf das Gesetzgebungsverfahren, thematisieren die Bedeutung des Whistleblowings für den Investigativjournalismus, hören über die Erfahrungen und den Umgang kleiner, mittlerer und großer Beschäftigungsgeber mit dem neuen Gesetz und diskutieren mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten und den Teilnehmenden.

 

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