Der Bundesrat hat soeben das HinSchG verabschiedet. DICO begrüßt die längst fällige Umsetzung der EU Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) durch den deutschen Gesetzgeber. Das Gesetz nimmt den Schutz hinweisgebender Personen ernst und stellt die damit zusammenhängenden Regeln und Abläufe auf eine gesetzliche Grundlage. DICO bedauert, dass an zahlreichen Stellen, u.a. in Bezug auf den Umgang mit anonymen Meldungen oder den Begriff der „Internen Untersuchung“, Rechtsunsicherheiten verbleiben.
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