Die Stellungnahme nach A.5 DCGK ist mit der Berichtssaison 2022 in der Praxis angekommen – Zeit für DICO unsere Handreichung zu aktualisieren.
Seit Juni 2022 empfiehlt der DCGK börsennotierten Gesellschaften, zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Lagebericht Stellung zu nehmen. Von der Stellungnahme ist auch das Compliance Management System (CMS) umfasst.
Knapp neun Monate später haben sich in der Praxis drei Varianten herausgebildet, wie Unternehmen zu A.5 DCGK berichten: rein beschreibend, mit einer doppelten Negativerklärung („keine Zweifel, dass Systeme nicht angemessen und wirksam“) oder mit einer Positiverklärung („Systeme sind angemessen und wirksam“).
Die 2. Auflage der DICO Handreichung zu A.5 DCGK erläutert den Leserinnen und Lesern im ersten Teil die drei Varianten und fasst die rechtswissenschaftliche Diskussion um deren Zulässigkeit zusammen.
Im zweiten Teil geht es spezifisch um die Beurteilung von Angemessenheit und Wirksamkeit des CMS: anhand von vier Praxisberichten zeigen wir auf, wie Unternehmen ihr CMS intern bewerten können, um damit gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat aussagefähig zu sein und als Compliance Funktion zur Stellungnahme nach A.5 DCGK beizutragen.
Die Handreichung ist ab sofort über folgenden Link erhältlich – DICO Handreichung zu A.5 DCGK.