Die strukturierte Durchführung einer internen Untersuchung ist weitestgehend ungeregelt. Insbesondere im Ausland können rechtliche sowie kulturelle Unterschiede die Aufdeckung eines Compliance-Verstoßes erschweren und die handelnden Personen vor noch größere Herausforderungen stellen.
Das jetzt veröffentlichte Arbeitspapier A19 des DICO-Arbeitskreises „Interne Untersuchungen und Hinweisgebersysteme“ greift die theoretischen und praktischen Unterschiede der Durchführung einer internen Untersuchung im Ausland bzw. über Ländergrenzen hinweg (Cross-Border Investigation) auf. Diese Aspekte werden anhand typischerweise auftretender Fragestellungen und entsprechender Praxistipps dargestellt. Weiterhin werden ausgewählte Länder (u.a. China und Indien) und deren Spezifika bei internen Untersuchungen beleuchtet. Im Fokus stehen dabei Cross-Border Investigations, die (zentral) von einer deutschen Konzernmuttergesellschaft im Ausland durchgeführt werden, also nicht durch lokale Fachabteilungen oder Landesgesellschaften.
Das praxisorientierte und prozessgetriebene Arbeitspapier zielt darauf ab, einen möglichst einheitlichen Ansatz für die Strukturierung einer internen Untersuchung im Ausland zu erarbeiten. Zielgruppe sind Unternehmen jeglicher Größenordnung aus Deutschland mit Tochtergesellschaften, Produktions- oder Vertriebseinheiten im Ausland.
Das Arbeitspapier ist als Ergänzung zum Standard „Interne Untersuchungen“ sowie dem Arbeitspapier „Investigation Prozess” des Arbeitskreises „Interne Untersuchungen und Hinweisgebersysteme“ konzipiert.
Herzlichen Dank an Moritz Reger, Marvin Thees, Juri Gall und Maximilian Rauwolf sowie die Arbeitskreisleiter Tim Ahrens und Christian Miege für die Mitarbeit an dem Arbeitspapier.
Die Veröffentlichung steht unseren Mitgliedern im DICO Collaborate HighQ zum Download zur Verfügung.