Für Hinweisgebende wirkt es sich nach wie vor häufig negativ aus, wenn sie sich trauen korruptes Verhalten anzusprechen oder anzuzeigen. Eine Studie des Ethics and Compliance Instituts aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass im globalen Durchschnitt 61% der befragten Hinweisgeber*innen negative Konsequenzen verspürten; in Deutschland waren es im Jahr 2021 sogar 73%. Diese hohe Inzidenz stellt nicht nur ein Gerechtigkeitsproblem dar, sondern wirkt auch enorm abschreckend auf potenzielle Hinweisgebende. Die Gefahr für Hinweisgeber*innen Nachteile zu erleiden, minimiert die Effektivität von Hinweisgebermeldesystemen.
Deshalb müssen Hinweisgebende besonders geschützt werden. Einige dieser Schutz Maßnahmen wurden bereits 2019 in der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz verankert. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wird diese Richtlinien in nationales Recht übernehmen; ein Referentenwurf liegt vor. Das neue Gesetz wird (voraussichtlich) nicht nur den rechtlichen Status von Hinweisgebenden stärken – z.B. durch eine Umkehr der Beweislast –, sondern auch spezifische Prozesse und Anforderungen an den Schutz von Hinweisgebenden definieren, die von Unternehmen (voraussichtlich schon ab einer Größe von 50 Mitarbeiter*innen) umgesetzt werden müssen. Hier ist insbesondere die Pflicht der Einrichtung einer unternehmensinternen Meldestelle, die eine Reihe von Mindestanforderungen und bestimmte Rückmelde- und Dokumentationspflichten erfüllen muss, zu nennen.
Der Schutz von Hinweisgebenden gewinnt auch bei den Außenbeziehungen stark an Bedeutung. In zunehmendem Maß erstreckt sich die Compliance-Verantwortung von Unternehmen auf das Verhalten Dritter, insbesondere auf Geschäftspartner*innen, Zulieferer*innen und Zwischenhändler*innen. Hinweisgebende können in solchen Kontexten besonders wertvoll sein, weil unternehmensinterne Prüf- und Kontrollmechanismen nur beschränkten Zugang zu relevanten Informationen haben. Dementsprechend sieht auch das ab 2023 in Kraft tretende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein Meldesystem für Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten vor. Deren Bedeutung betont auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Leitfaden zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Erfolgversprechend ist dieser Ansatz jedoch nur, wenn auch externe Hinweisgebende effektiv und verlässlich geschützt werden – und Vertrauen in diesen Schutz haben.
Ziel der Veranstaltung
Chancen, Risiken und Best Practices für den effektiven Schutz von Hinweisgebenden im Unternehmenskontext werden vorgestellt und mit den Expert*innen diskutiert. Dabei soll auch die erweiterte Rolle der Compliance-Beauftragten im Kontext des Lieferkettengesetzes beleuchtet werden. Wie können die verschiedenen Sorgfaltspflichten sinnvollerweise im Unternehmen und entlang der Lieferketten verknüpft werden? Wissen und Erfahrungen dazu wollen wir mit dem Publikum diskutieren und daraus Empfehlungen ableiten, damit Unternehmen Hinweisgebende verlässlich schützen und effektive Kanäle stetig weiterentwickeln können.
Wer kann teilnehmen
Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen. Insbesondere richtet sie sich an Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter*innen der Compliance-Abteilungen, deren Unternehmen vom deutschen Hinweisgeberschutzgesetz betroffen sein werden. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.
Rahmenbedingungen
Die Kooperationsveranstaltung wird organisiert von der Allianz für Integrität, DICO, UN Global Compact Deutschland und Transparency International Deutschland. Das Webinar wird in deutscher Sprache mit englischer Übersetzung online abgehalten, um Unternehmen weltweit die Teilnahme zu ermöglichen. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmenden auch die Möglichkeit Fragen an Referent*innen zu richten. Die Veranstaltung findet am 9.12.2022 von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.
Sie können sich über folgenden Link für die Veranstaltung anmelden „Effektiver Hinweisgeberschutz in Unternehmen und Lieferketten“