DICO hat eine neue Leitlinie zur Geldwäscheprävention entwickelt. Sie richtet sich vorwiegend an Industrieunternehmen. Bekanntlich wächst mit der zunehmenden Globalisierung der Märkte auch für Unternehmen das Risiko, zu Zwecken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Entgegen verbreiteter Ansicht können hiervon Unternehmen jeglicher Größe betroffen sein. Denn „schmutzige Gelder“ stammen nicht nur aus Vortaten wie Drogen-, Menschenhandel und Prostitution. Vermögenswerte, die aus Straftaten der klassischen Wirtschaftskriminalität, wie bspw. Bestechung, Steuerhinterziehung oder Betrug stammen, gehören ebenso dazu. Die neue Leitlinie gibt in verständlicher Form einen Überblick über die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen und verknüpft diese mit praktischen Empfehlungen. Dabei konzentriert sie sich auf den – bislang wenig beleuchteten – Bereich der Güterhändler.
DICO Mitglieder finden die Leitlinie in HighQ.