Das BMJV hat heute den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurde in § 17 ergänzt, dass sich der Aufklärungsbeitrag im Rahmen der internen Untersuchung auch auf die Verbandsverantwortung erstrecken muss, also auf die unterlassenen Vorkehrungen und damit die Schwächen im Compliance Programm. Weitere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Der Kabinettsbeschluss nur wenige Tage nach Ende der Stellungnahmefrist ist überraschend und frustrierend! Die Eingaben der Verbände wurden damit in dieser wichtigen Phase des Gesetzgebungsverfahrens nicht berücksichtigt. Alle Hoffnungen auf Korrekturen und Berücksichtigung der berechtigten Kritik liegen nun auf dem parlamentarischen Verfahren. Dort werden wir weiterhin unseren DICO 10 Punkte-Katalog und auch unsere Forderung nach Aufnahme von Compliance-Leitplanken in den Gesetzestext von § 3 Abs.1 Nr.2 VerSanG konstruktiv einbringen.