DICO tritt dafür ein, dass insbesondere deutsche Industrieunternehmen der Gefahr der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung risikoangemessen begegnen und begrüßt daher grundsätzlich die Umsetzung der EU-Vorgaben in das GwG. Gestützt auf eine intensive Diskussion des Entwurfs im DICO Arbeitskreis Geldwäscheprävention sehen wir jedoch dringenden Änderungsbedarf hinsichtlich zweier geplanter Änderungen.
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