Ist kurzfristig dem Verdacht von Compliance-Verstößen nachzugehen, müssen Untersuchungen durchgeführt werden, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats auslösen können. Der Zeit- und Handlungsdruck, unter dem Geschäftsführung und Compliance-Abteilungen stehen, führt gelegentlich dazu, dass Arbeitnehmervertreter in diesen Situationen ihre Mitbestimmungsrechte vernachlässigt sehen. Wird die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter nach dem Betriebsverfassungsgesetz vorsätzlich übergangen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Der DICO-Arbeitskreis HR gibt einen Einblick wie Unternehmen eine rechtssichere Grundlage für interne Compliance-Untersuchungen schaffen.
Das Arbeitspapier 08 steht unseren Mitgliedern im Intranet zum kostenlosen Download zur Verfügung.