Schwerpunkt: Kartellrechts-Compliance
Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) hat kürzlich die vom DICO Arbeitskreis Kartellrecht erstellte Leitlinie „Kartellrechtliche Compliance – Eckpunkte effektiver kartellrechtlicher Compliance-Programme (Teil 1)“ veröffentlicht. Die Leitlinie wird ergänzt durch ein Arbeitspapier mit einem beispielhaften kartellrechtlichen Regelwerk („Dos & Don’ts“). Beide Dokumente sollen Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bei der Errichtung und Durchführung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen unterstützen. „Wir möchten damit zugleich auch einen Beitrag zur Förderung der Kartellrechts-Compliance in Deutschland leisten“, so die Arbeitskreisleiter Dr. Thilo Reimers und Dr. Josef Hainz.
Die Dokumente wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) erstellt. „Durch die Zusammenarbeit mit DICO können wir unseren Mitgliedern eine Hilfestellung auf fachlich höchstem Niveau zur Verfügung stellen – von Praktikern für Praktiker“, so die Leiterin der Rechtsdienstleistungen beim BME, Noreen Loepke.
Die Leitlinie kann über die DICO-Geschäftsstelle bestellt werden – info@dico-ev.de -, das Arbeitspapier ist über folgenden Link abrufbar A05 – Do’s and Don’ts. Eine Kurzfassung der Leitlinie ist über folgenden Link erhältlich L06 – Kurzfassung.